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LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausspruch einer Kündigung; Verdacht einer Kündigung; Verdachtskündigung; Einstellung des Verfahrens; Strafrechtliches Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Kündigungsschutzprozess; Unwirksamkeit einer Verdachtskündigung; Einstellung wegen erwiesener Unschuld; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 05.12.1995 - 3 Ca 1650/95
- LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
Bei einer Verdachtskündigung müssen auch noch nach Ausspruch der Kündigung vorgetragene oder aufgetretene entlastende Umstände zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber sie kannte oder wenigstens kennen mußte (BAG AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
Zwar liegt eine Verdachtskündigung nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber eine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG EzA Nr. 4 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung). - BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
Zwar liegt eine Verdachtskündigung nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber eine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG EzA Nr. 4 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung). - BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55
Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund, …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96
Auch in diesem Fall ist der verdächtigte Arbeitnehmer nicht angewiesen auf dem Umweg über einen Anspruch auf Wiedereinstellung (vgl. zum Bestehen eines solchen Anspruchs BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), vielmehr ist auch bei einer solchen Fallgestaltung sogleich auf Unwirksamkeit der Verdachtskündigung zu erkennen.